Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen auf dem Vertrag oder auf andere Weise zugestimmt wurde. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.
  2. Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Fotografin stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
  3. Werke i.S. dieser AGB sind von der Fotografin hergestellten Lichtbilder, digitale Dateien und andere grafische Werke, bewegt und unbewegt, gleich in welcher technischen Form oder in Form welches Mediums sie erstellt wurden oder vorliegen.

Urheberrecht

  1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Werken nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Werken auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der Auftraggeber erworben hat, nicht an Werken die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden.
  3. Die Übertragung von kommerziellen Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
  5. Bei jeglicher Verwendung der Werke ist die Fotografin als Urheberin der Werke zu nennen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zur Schadenersatzforderung.
  6. Für mich (Svende-Catleen Finn) ist es wichtig, Bilder von Shootings und Hochzeiten zu veröffentlichen, damit Kunden sich von der Qualität und Kreativität meiner Arbeiten überzeugen können. Bei gesonderter schriftlicher Einräumung der Veröffentlichungsrechte durch den Auftraggeber, willigt der Auftraggeber ein, dass die Fotografin die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen auf Webseiten, Sozialen Medien und Printerzeugnissen vornehmen darf. Die Fotografin darf die Bildnisse auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung dient.
  7. Die Auftraggeber einer Hochzeitsreportage werden auch die Gäste der Hochzeit darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder zur Eigenwerbung der Fotografin erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder vorliegt. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht vorliegen dieser Einwilligung beruhen, wird Svende-Catleen Finn von der Haftung vollumfänglich freigestellt.
  8. Die Auftraggeber einer Hochzeitsreportage dürfen die Werke der Fotografin nach Absprache an andere Dienstleister ihrer Hochzeit weitergeben. Die anderen Dienstleister sind bei einer Nutzung der Werke dazu verpflichtet, die Fotografin namentlich als Urheberin der Werke zu nennen.
  9. Bei allen Werken bleiben die zur Anfertigung der Werke benötigten Vorerzeugnisse (wie RAW-Dateien und Zwischenprodukte) im Eigentum der Fotografin. Eine Abgabe oder ein Verkauf an den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
  10. Die Bearbeitung von Werken der Fotografin, die Anwendung von Filtern, die Montage oder sonstige elektronische oder analoge Manipulation und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, sind nicht gestattet.
  11. Der Auftraggeber ist verpflichtet, digitale Werke so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

Auftragsproduktionen

  1. Bei Auftragsproduktionen erstellt die Fotografin für den Auftraggeber Fotoaufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot der Fotografin und Annahme durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme erfolgt durch Vertragsunterzeichnung und die Anzahlung zur Terminreservierung.
  2. Bei Hochzeitsbegleitungen entspricht die Anzahlung 50% der Auftragssumme. Bei jeglicher Art von Shootings entspricht die Anzahlung der Höhe der Grundgebühr des Shootings.
  3. Weitere Zusatzleistungen der Fotografin, wie Bildbearbeitung nach Kundenwunsch oder Fotoprodukte werden individuell vereinbart.
  4. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
  5. Der Auftraggeber kennt den Bearbeitungsstil- und Umfang der Fotografin und erklärt sich damit einverstanden. Darüber hinausgehende Bearbeitungswünsche des Auftraggebers werden nach Zeitaufwand gesondert in Rechnung gestellt.
  6. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Fotografin die Werke, z.B. für Nachbestellungen, entsprechend der DSGVO, speichert. Nachdem die Werke vom Auftraggeber abgenommen und diesem in vertragsgemäßer Weise zur Verfügung gestellt worden sind, ist der Auftraggeber für die Speicherung, der von ihm erworbenen Werke, verantwortlich.

Vergütung

  1. Für die Herstellung der Werke gilt die vereinbarte Vergütung.
  2. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.
  3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
  4. Eine Anzahlung in Höhe der vereinbarten Grundgebühr bei Shootings und 50% des vereinbarten Honorars bei Hochzeiten, ist bei Buchung als Terminreservierung innerhalb von 5 Tagen zu errichten. Wird die Anzahlung nicht fristgerecht getätigt, erlischt das Recht auf verbindliche Reservierung.
  5. Das vereinbarte Honorar ist bei Shootings am Tag des Auswahltermins in bar oder per EC-Kartenzahlung zu bezahlen. Das vereinbarte Honorar ist bei Hochzeiten am Tag der Hochzeit in bar oder innerhalb von 10 Tagen nach der Hochzeit per Überweisung zu zahlen.
  6. Bei Mini-Shootings ist das gesamte Honorar nach Terminbuchung innerhalb von 3 Werktagen zu bezahlen.
  7. Bilddateien und Onlinegalerien werden erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars zur Verfügung gestellt.
  8. Bildprodukte, wie Prints, Fotobücher, Wandbilder etc. werden erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnungssumme im Labor in Auftrag gegeben.
  9. Bildprodukte, wie Prints, Fotobücher, Wandbilder etc. werden vom Auftraggeber freigegeben. Nach der Freigabe ist keine Änderung der Bestellung mehr möglich.

Stornierung

  1. Wenn die vereinbarte Leistung vom Auftraggeber einer Hochzeitsreportage storniert wird und die Fotografin für den Tag der stornierten Hochzeit mindestens eine Hochzeit mit gleicher Honorarsumme vereinbaren kann, wird die volle Summe der Anzahlung zurückerstattet. Sollte jedoch eine Differenz, hinsichtlich des Wertes der neu gebuchten Hochzeit, zu dieser Vereinbarung bestehen, wird die Fotografin die Summe der Differenz einbehalten und die restliche Summe der Anzahlung zurückerstatten. Kann keine anderweitige Buchung von Seiten der Fotografin wahrgenommen werden bzw. wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrags nicht mehr angenommen, entsteht der Fotografin demnach ein Vermögensschaden, der mit 50% des vereinbarten Honorars (Summe der Anzahlung) in Rechnung gestellt wird.
  2. Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage der Trauung/ Feierlichkeiten führen. Eine Überprüfung/ Nachweis der Situation liegt im Ermessen der Fotografin.
  3. Wird eine Hochzeit vom Auftraggeber verschoben, bleibt das Vertragsverhältnis in gleichem Umfang bestehen, sofern die Fotografin am neuen Termin nicht aus beruflichen oder privaten Gründen verhindert ist. Im Falle einer Verhinderung gelten die oben genannten Vereinbarungen zur Stornierung eines Vertrags.
  4. Shootingtermine können wegen Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen (Outdoor Termine auch auf Grund von schlechtem Wetter) von Seiten der Fotografin und des Auftraggebers verschoben werden. Die Anzahlung wird auf einen zeitnahen Ersatztermin angerechnet.
  5. Wird ein Shootingtermin mehr als 3x von Seiten des Auftraggebers abgesagt, liegt es im Ermessen der Fotografin die Anzahlung in Höhe der Grundgebühr als Ausfallhonorar in Rechung zu stellen.
  6. Kann ein Shootingtermin aus gesundheitlichen Gründen längerfristig nicht wahrgenommen werden, wird die Anzahlung in Höhe der Grundgebühr in einen Wertgutschein der Fotografin umgewandelt.

Haftung

  1. Die Fotografin haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Werke nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Sie haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Werke entstehen.
  2. Die Fotografin ist berechtigt, Fremdlabore zu beauftragen. Sie haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  3. Liefertermine für Werke sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  4. Für Schäden oder Verlust an/von digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.
  5. Die Fotografin wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sofern der Auftraggeber keine Anordnungen trifft, ist die Fotografin hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insb. für die Bildgestaltung, die Auswahl der Requisiten, des Aufnahmeortes, der angewendeten fotografischen Mittel und des Bearbeitungsstils. Abweichungen von früheren Werken stellen als solche keinen Mangel dar.
  6. Sowohl die Organisation und die Vergabe von Terminen durch die Fotografin, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte sie jedoch auf Grund von Umständen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.), nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
  7. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Onlinegalerie bzw. des Produkts schriftlich bei der Fotografin zu machen. Danach gelten die Werke als mangelfrei angenommen.
  8. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
  9. Die Werke der Fotografin sind individuelle Sonder- bzw. Einzelanfertigungen und daher vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Aus den Werken entstandene Fotoprodukte sind aus dem selben Grund von der Rückgabemöglichkeit ausgeschlossen.

Widerrufsbelehrung (gilt ausschließlich für Auftraggeber von Shootings und Hochzeitsreportagen, sofern der Vertrag nicht in den Geschäftsräumen der Fotografin unterzeichnet wurde.)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich (Svende-Catleen Finn, Hoopwischen 21, 22397 Hamburg, Tel.: 0176 – 66 84 12 91, Mail: info@lotta-und- anton.de bzw. info@stark-wie-zwei.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogenen Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrags bekanntgewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
  2. Die Fotografin verpflichtet sich alle im Rahmen des Auftrags angefertigten Werke nicht ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.
  3. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz werden gemäß Angaben auf der Homepage www.lotta-und-anton-de und www.stark-wie-zwei.de eingehalten.

Schlußbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der Fotografin.
  2. Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
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